Medieninfo der Landesregierung (Auszug) zur Corona Pandemie!

In Abstimmung mit dem Bund und den Ländern hat die saarländische Landesregierung umfassende Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen erlassen: Veranstaltungen und Ansammlungen sind ab dem 18. März bis zum 20. April verboten, Einrichtungen und Läden des Einzelhandels bleiben geschlossen – Klare Beschränkungen für Gastronomie, Krankenhäuser, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Schulen, Hochschulen und Betreuungseinrichtungen – Wirtschaftliches Leben muss aber weitergehen, Handwerk, Betriebe und Industrie arbeiten regulär weiter.

Im Einzelnen treffen die Verbote, Untersagungen und Einschränkungen die Gastronomie und den Einzelhandel, für den nur geringe Ausnahmen definiert werden. Betroffen sind auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Die Landesregierung wird voraussichtlich am 17.03.2020 die entsprechende Verfügung erlassen. Wir informieren Sie weiter.

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