Der Landesverband Arbeit-Bildung-Teilhabe Saarland e.V. ist der Fachverband der saarländischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Wir vertreten unsere Mitglieder und die bei uns arbeitenden behinderten Menschen gegenüber den zuständigen Kostenträgern, im politischen Raum und in der Öffentlichkeit. Auf Bundesebene sind wir in der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen organisiert. Europäisch koordinieren wir den Straßburger Kreis, das europäische Sozialforum.
Die saarländischen Werkstätten bieten zur Zeit etwa 3800 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung an. Doch die Werkstatt ist für den Mensch mehr als nur Arbeit. Werkstattbeschäftigte finden hier oft Ihren Lebensmittelpunkt. Ziel des Landesverbandes ist es Inklusion für Werkstattbeschäftigte zu erreichen. Dies machen wir durch eine Vielzahl von Aktivitäten, sei es die politische Vertretung oder eine Konferenz oder auch ein Sportfest. Viele Wege führen zur Inklusion.
Inklusionsfirmen sind Betriebe des ersten Arbeitsmarktes. Sie bieten Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze an. Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten Hand in Hand zusammen im gleichen Betrieb.
Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Landesverband oder zu sonstigen Themen im Umfeld der Werkstätten für behinderte Menschen oder zu den Inklusionsfirmen haben, steht unser Geschäftsführer gerne zur Verfügung.
Die Werkstätten verfügen über ein breit gefächertes Angebot an Arbeitsplätzen. Damit tragen sie den Bedürfnissen der behinderten Menschen Rechnung, die nach Art und Schwere der Behinderung, der Leistungsfähigkeit und Neigung sowie der Entwicklungsmöglichkeit sehr unterschiedlich sind. Gleichzeitig bearbeiten die Werkstätten im Arbeitsbereich die Aufträge ihrer Kunden. Die behinderten Beschäftigten im Arbeitsbereich haben eine ähnliche Rechtsstellung wie andere Arbeitnehmer. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt, das aus einem Grundbetrag und einem leistungsorientierten Steigerungsbetrag besteht. Im Arbeitsbereich werden auch weitere Maßnahmen zur beruflichen Bildung und Förderung durchgeführt. Geeignete Personen werden auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet.
Eine umfangreiche Zusammenarbeit mit der regionalen und überregionalen Wirtschaft kennzeichnet das Selbstverständnis der saarländischen Werkstätten. Tausende von Unternehmen zählen zum Kundenkreis der Werkstätten. Über diese Betätigung als Partner der Wirtschaft hinaus, sind die saarländischen Werkstätten ein bedeutender Faktor als Kunde der regionalen Unternehmen. Jährlich werden Investitionen im Umfang von vielen Millionen € in der Region getätigt. Als Arbeitgeber beschäftigen die Träger der Werkstätten neben den etwa 3.800 behinderten Menschen über 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Förderung, der Produktion und der Administration. Damit wird eindrucksvoll dokumentiert, dass die saarländischen Werkstätten ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für das Land sind und damit auch die gesellschaftliche Inklusion der behinderten Mitarbeiter erreichen.
Die Wahl der richtigen beruflichen Tätigkeit und die berufliche Bildung sind für die dauerhafte Eingliederung in das Arbeitsleben von besonderer Bedeutung. Dies gilt auch für behinderte Menschen, die nicht in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes beschäftigt werden können. Für diese Menschen wird in der Werkstatt zunächst ein sogenanntes Eingangsverfahren durchgeführt. Hierbei wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist und welche Möglichkeiten zur beruflichen Bildung bestehen. Ferner wird ein Eingliederungsplan erstellt. Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate.
Im Berufsbildungsbereich werden die behinderten Menschen auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. Die berufliche Bildung und Förderung erfolgen in einem Grund- und einem Aufbaukurs. Die Leistungen im Berufsbildungsbereich der Werkstatt werden regelmäßig für zwei Jahre erbracht. Der Berufsbildungsbereich ist die Ausbildungseinrichtung für die Werkstattbeschäftigten. Seit 2012 hat das Saarland als erstes Bundesland ein staatliches Abschlusszertifikat für das erfolgreiche Absolvieren des Berufsbildungsbereichs eingeführt. Die ersten Zertifikate wurden durch die Bundesagentur für Arbeit und die saarländische Ministerpräsidentin in der Staatskanzlei des Saarlandes übergeben. Eine bedeutende Wertschätzung für die Leistungen von Menschen mit Behinderung wurde hiermit erreicht.
Neben der Arbeit erhalten Freizeit und Erholung einen immer größeren Stellenwert in unserer Gesellschaft. Die saarländischen Werkstätten bieten ihren Beschäftigten diverse Möglichkeiten, ihren Urlaub, sportliche Aktivitäten oder einfach kurze Erholungsphasen attraktiv zu gestalten. Hier sind zunächst Ferienfreizeiten zu nennen. Diese führen die Teilnehmer in ihrem Urlaub an interessante Orte im In- und Ausland, hierbei ist eine individuelle Förderung gewährleistet und dennoch werden persönliche Bedürfnisse berücksichtigt.
Ein besonderes Highlight stellt das Sportfest der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten dar. Hieran nehmen regelmäßig etwa 1.000 Werkstattbeschäftigte teil. Traditionell findet das Sportfest unter der Schirmherrschaft des saarländischen Ministerpräsidenten statt.
Viele weitere Aktivitäten und Aktionen, meistens im kleinen persönlichen Rahmen, runden die Möglichkeiten zur Erholung und Freizeitgestaltung der Mitarbeiter ab.
Die Werkstätten fördern durch gezielte Maßnahmen die Eingliederung behinderter Menschen in einen „normalen“ Betrieb. Spezielle „Fachkräfte für betriebliche Integration“ bereiten geeignete Mitarbeiter in den Werkstätten auf den Wechsel vor. Sie suchen Praktikums- und Arbeitsplätze und unterstützen die behinderten Beschäftigten in der Übergangsphase. Sie sind Ansprechpartner auch für die Angehörigen sowie die Arbeitgeber und Vorgesetzten in den neuen Betrieben.
Damit der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich bleibt, sind umfängliche Fördermittel des Landes notwendig. Insbesondere Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber und die gesicherte Finanzierung der Fachkraftstellen sind hier notwendige Voraussetzungen.
Regelmäßig liegen die saarländischen Werkstätten bei der Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bundesweit an der Spitze. Der saarländische Weg der Integration in den Arbeitsmarkt – der durch die Werkstätten erfolgreich gestaltet wird – zeigt auch das Selbstverständnis der saarländischen Werkstätten als besondere Wirtschaftsbetriebe.
Die saarländischen Werkstätten für behinderte Menschen bieten selbst oder mit Kooperationspartnern eine Vielzahl von Wohnmöglichkeiten an. Das Wohnen in Wohneinrichtungen der Werkstätten ist auf die individuellen Bedürfnisse der behinderten Menschen abgestimmt. So sind unterschiedliche Formen des Wohnens, etwa eine sehr intensive Förderung oder aber Wohnformen mit einem hohen Maß an Selbstbestimmung möglich. Das Wohnen wird durch kompetentes Fachpersonal begleitet, insbesondere Sozialpädagogen, Psychologen oder Erzieher sind hier zu nennen.
Die saarländischen Werkstätten bieten auch Formen des selbstbestimmten Wohnens (in der eigenen Wohnung) an. Insgesamt gilt: Die individuellen Bedürfnisse des behinderten Menschen stehen im Mittelpunkt!